Das Bankgeheimnis – Was weiß meine Bank von mir?

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Ein BLOG-Beitrag von Hannah Schinagl über das österreichische Bankgeheimnis.

Gerade im Bankenwesen ist der sensible Umgang mit Daten von oberster Priorität und Grundvoraussetzung für das tägliche Tun. In bestimmten Situationen und unter speziellen Voraussetzungen dürfen aber Bankinformationen beschränkt weitergegeben werden, wodurch eine Konteneinschau ermöglicht wird. Um welche Ausnahmen handelt es sich hierbei? Was versteht man grundsätzlich unter dem Bankgeheimnis und welche Standards gibt die EU in diesem Zusammenhang vor?

Was umfasst das Bankgeheimnis?
Prinzipiell dürfen Banken an keine externe und interne Stelle Auskunft über die Finanzen der Kund:innen geben. Diese Geheimhaltungspflicht, die sogar über das Datenschutzgesetz hinausgeht, umfasst neben den Bankangestellten auch Personen, die sonst für die Bank tätig werden. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, so ist das strafbar und es wird gerichtlich dagegen vorgegangen. Falls also eine Weitergabe von Kund:innendaten für bestimmte Abläufe notwendig ist, muss eine Freigabe der Kund:innen ausdrücklich eingeholt werden. Da aber das österreichische Bankgeheimnis im Vergleich zu anderen Staaten Europas sehr streng ist, gibt es wenig Spielraum für Ausnahmen von dieser Pflicht. Das ist nur in gesetzlich explizit geregelten Fällen möglich.

Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Das Bankgeheimnis besteht nicht im Todesfall gegenüber Notariaten oder in Strafverfahren gegenüber Staatsanwaltschaften, wenn der Verdacht vorliegt, dass die Kontobewegungen unmittelbar mit der Straftat zusammenhängen. Zusätzlich können auch die Bankverbindungen Minderjähriger an das Vormundschaftsgericht weitergegeben werden. Meldepflichten der Bank bei Verdacht auf Steuerhinterziehung gegenüber ausländischen Finanzbehörden gehen dem Bankgeheimnis ebenfalls vor.

Was ist das zentrale Kontenregister?
Da aber der Prozess der Datenweitergabe an die spezifischen Stellen sehr komplex und aufwändig ist, wurde im Jahr 2016 in Österreich das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz beschlossen. Dieses hat die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als oberstes Ziel. Zum einen umfasst dieser Gesetzesbeschluss also das zentrale Kontenregister, das dem Finanzamt und den Abgabenbehörden einen raschen Einblick in alle Konten des Geprüften gibt, ohne dafür einen richterlichen Beschluss vorlegen zu müssen. Die Kontostände selbst und die Kontobewegungen sind allerdings nicht einsehbar und werden nur mit einer richterlich genehmigten Konteneinschau ermöglicht. Diese Konteneinsicht stellt den zweiten Teil des Gesetzes dar.

Wozu dient der automatische und internationale Informationsaustausch?
Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist das Bankgeheimnis in Österreich relativ streng und die missbräuchliche Weitergabe von Daten wird sehr strikt gehandhabt. Allerdings wurde die Schärfe des Gesetzes im Jahr 2017 durch die Anpassung der Gesetzeslage an europäische Standards etwas gemildert. Denn durch die Einführung des automatischen und internationalen Informationsaustauschs (AIA) können Steuerbehörden der teilnehmenden Länder nun Daten über die Konten der Steuerpflichtigen austauschen. Somit ist das Bankgeheimnis für Ausländer:innen in Österreich praktisch abgeschafft, was wiederum steuerliche Transparenz garantiert.

Im Inland hat das Bankgeheimnis aber immer noch eine extrem hohe Bedeutung, denn Daten dürfen, wie bereits eingangs erwähnt, nur unter sehr wenigen Voraussetzungen weitergegeben werden. Der Fall der Veröffentlichung von Kontoinformationen dient also der Sicherung der Transparenz, sowie dem Schutz der Kund:innen und ist ein wichtiger Schritt im Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und andere kriminelle Aktivitäten.

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