Gerade im Bankenwesen ist der sensible Umgang mit Daten von oberster PrioritĂ€t und Grundvoraussetzung fĂŒr das tĂ€gliche Tun. In bestimmten Situationen und unter speziellen Voraussetzungen dĂŒrfen aber Bankinformationen beschrĂ€nkt weitergegeben werden, wodurch eine Konteneinschau ermöglicht wird. Um welche Ausnahmen handelt es sich hierbei? Was versteht man grundsĂ€tzlich unter dem Bankgeheimnis und welche Standards gibt die EU in diesem Zusammenhang vor?
Was umfasst das Bankgeheimnis?
Prinzipiell dĂŒrfen Banken an keine externe und interne Stelle Auskunft ĂŒber die Finanzen der Kund:innen geben. Diese Geheimhaltungspflicht, die sogar ĂŒber das Datenschutzgesetz hinausgeht, umfasst neben den Bankangestellten auch Personen, die sonst fĂŒr die Bank tĂ€tig werden. Wird gegen diese Pflicht verstoĂen, so ist das strafbar und es wird gerichtlich dagegen vorgegangen. Falls also eine Weitergabe von Kund:innendaten fĂŒr bestimmte AblĂ€ufe notwendig ist, muss eine Freigabe der Kund:innen ausdrĂŒcklich eingeholt werden. Da aber das österreichische Bankgeheimnis im Vergleich zu anderen Staaten Europas sehr streng ist, gibt es wenig Spielraum fĂŒr Ausnahmen von dieser Pflicht. Das ist nur in gesetzlich explizit geregelten FĂ€llen möglich.
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Das Bankgeheimnis besteht nicht im Todesfall gegenĂŒber Notariaten oder in Strafverfahren gegenĂŒber Staatsanwaltschaften, wenn der Verdacht vorliegt, dass die Kontobewegungen unmittelbar mit der Straftat zusammenhĂ€ngen. ZusĂ€tzlich können auch die Bankverbindungen MinderjĂ€hriger an das Vormundschaftsgericht weitergegeben werden. Meldepflichten der Bank bei Verdacht auf Steuerhinterziehung gegenĂŒber auslĂ€ndischen Finanzbehörden gehen dem Bankgeheimnis ebenfalls vor.
Was ist das zentrale Kontenregister?
Da aber der Prozess der Datenweitergabe an die spezifischen Stellen sehr komplex und aufwĂ€ndig ist, wurde im Jahr 2016 in Ăsterreich das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz beschlossen. Dieses hat die BekĂ€mpfung von Steuerhinterziehung, GeldwĂ€sche und Terrorismusfinanzierung als oberstes Ziel. Zum einen umfasst dieser Gesetzesbeschluss also das zentrale Kontenregister, das dem Finanzamt und den Abgabenbehörden einen raschen Einblick in alle Konten des GeprĂŒften gibt, ohne dafĂŒr einen richterlichen Beschluss vorlegen zu mĂŒssen. Die KontostĂ€nde selbst und die Kontobewegungen sind allerdings nicht einsehbar und werden nur mit einer richterlich genehmigten Konteneinschau ermöglicht. Diese Konteneinsicht stellt den zweiten Teil des Gesetzes dar.
Wozu dient der automatische und internationale Informationsaustausch?
Im Vergleich zu anderen europĂ€ischen Staaten ist das Bankgeheimnis in Ăsterreich relativ streng und die missbrĂ€uchliche Weitergabe von Daten wird sehr strikt gehandhabt. Allerdings wurde die SchĂ€rfe des Gesetzes im Jahr 2017 durch die Anpassung der Gesetzeslage an europĂ€ische Standards etwas gemildert. Denn durch die EinfĂŒhrung des automatischen und internationalen Informationsaustauschs (AIA) können Steuerbehörden der teilnehmenden LĂ€nder nun Daten ĂŒber die Konten der Steuerpflichtigen austauschen. Somit ist das Bankgeheimnis fĂŒr AuslĂ€nder:innen in Ăsterreich praktisch abgeschafft, was wiederum steuerliche Transparenz garantiert.
Im Inland hat das Bankgeheimnis aber immer noch eine extrem hohe Bedeutung, denn Daten dĂŒrfen, wie bereits eingangs erwĂ€hnt, nur unter sehr wenigen Voraussetzungen weitergegeben werden. Der Fall der Veröffentlichung von Kontoinformationen dient also der Sicherung der Transparenz, sowie dem Schutz der Kund:innen und ist ein wichtiger Schritt im Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und andere kriminelle AktivitĂ€ten.
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