Umweltgarantie

Mit unserer Umweltgarantie gewährleisten wir, dass jeder im Umweltcenter eingelegte Euro ausschließlich in ökologische, soziale und nachhaltige Projekte und Unternehmen investiert wird. Wir haben dafür ein Geschäftsmodell mit klaren Ausschlusskriterien und vor allem mit klaren Investitionskriterien etabliert. Diese Kriterien sind in unserer Umweltgarantie genau definiert.

Die Schwerpunkte unserer Banktätigkeit liegen in den Bereichen des ökologischen Bauens und Sanierens, der „Erneuerbaren Energie-Nutzung“ (Solarnutzung, Wind- und Wasserkraft sowie Biomassekraftwerke), nachhaltigen E-Mobilität, biologischer Land- und Forstwirtschaft, Recycling und umweltfreundlicher Abfallwirtschaft, Klimaschutz und Verringerung von Umweltbelastungen, Energieeffizienz in Betrieben sowie einer nachhaltigen und sozialen Wirtschaftsweise bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Unternehmen, Menschen und Organisationen, die eine nachhaltige Entwicklung insbesondere durch umwelt- und sozialverträgliches Wirtschaften fördern, gemäß der UN Sustainable Development Goals (SDG) und so zum Gemeinwohl beitragen.

Um die Umsetzung dieser Umweltgarantie sicherzustellen und dabei die größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, werden sämtliche im Umweltcenter veranlagten Gelder in einem eigenen Rechnungskreis dargestellt und somit vom übrigen Bankgeschäft vollständig getrennt. Wir garantieren unseren Kund:innen, dass die bei uns angelegten Geldmittel aus Umweltcenter-Produkten ausschließlich nach genauen Vorgaben der Umweltgarantie verwendet werden.

Die Umweltgarantie im Wortlaut:

Wir, die Raiffeisenbank Gunskirchen eGen, eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Gunskirchen und der Geschäftsadresse Raiffeisenplatz 1, 4623 Gunskirchen, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Wels unter FN 94301d (im Folgenden kurz wir genannt), geben allen Umweltcenter-Kund:innen (im Folgenden kurz Ihnen genannt) unsere einzigartige Umweltgarantie:

1 - Definition

1.1. Umweltcenter-Kund:innen sind alle Kund:innen unserer Bank, welche Umweltcenter-Produkte erwerben oder diesbezügliche Verträge mit uns abschließen.

1.2. Umweltcenter-Produkte sind alle Konten, Spar-, Anlage-, Kredit- und Vorsorgeprodukte unserer Bank, die eindeutig als Umweltcenter-Produkte gekennzeichnet sind, insbesondere die Umwelt- Girokonten, das Gemeinwohlkonto, die Umwelt-Online-Sparkonten, Gemeinwohl-Sparkonten, Umwelt-Sparbücher und die Umwelt-Kredite für Privatkund:innen und Unternehmen sowie die Umwelt-Betriebsmittelrahmen und Umwelt-Betriebsmittelkredite.

2 - Anlageziele

2.1. Wir setzen uns mit dem Umweltcenter aktiv für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein, um sauberes Wasser, reine Luft und eine gesunde Umwelt für nachfolgende Generationen zu sichern. Wir fördern die ökologische und nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft mit integrativen und vorbeugenden Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz.

2.2. Ziel ist die Verringerung des von Menschen verursachten Ausstoßes von Treibhausgasen, die Schonung der Ressourcen, sowie der Erhaltung und die Unterstützung der Funktion von Gewässern und Wäldern, sowie der Schutz der Biodiversität, insbesondere der Erhalt der Mannigfaltigkeit der Arten und Ökosysteme.

2.3. Die Schwerpunkte unserer Banktätigkeit im Umweltcenter liegen in den Bereichen Erneuerbare Energie-Wirtschaft, ökologisches Wohnen, Bauen & Sanieren“, nachhaltige E-Mobilität, ökologische Landwirtschaft & Ernährung“ und Recycling.

2.4. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Unternehmen, Menschen und Organisationen, die eine nachhaltige Entwicklung insbesondere durch umwelt- und sozialverträgliches Wirtschaften fördern, gemäß den UN Sustainable Development Goals (kurz SDGs) und so zum Gemeinwohl beitragen.

3 - Eigener Rechnungskreis - getrennte Darstellung vom übrigen Bankgeschäft

3.1. Wir garantieren, dass die bei uns angelegten Geldmittel aus Umweltcenter-Produkten (im Folgenden kurz Anlagegelder genannt) in einem eigenen Rechnungskreis dargestellt und ausschließlich entsprechend unseren ökologischen und sozialen Kriterien verwendet werden.

3.2. Wir garantieren, dass die bei uns finanzierten Projekte ausschließlich entsprechend unserer ökologischen und sozialen Kriterien vergeben werden. Dabei unterscheiden wir in Umwelt-Kredite („Green Loans“) die ein konkretes Investitionsprojekt finanzieren (z.B. PV-Anlage) und Umwelt-Betriebsmittelrahmen/-kredite („Sustainability Linked Loans“) die Liquidität für den operativen Betrieb zur Verfügung stellen.

3.3. In diesem separaten Rechnungskreis werden die Anlagegelder auf der Passivseite (Mittelherkunft) dargestellt und die, entsprechend der Umweltgarantie durchgeführten, Finanzierungen und Investitionen (Mittelverwendung) auf der Aktivseite.

 

4 - Verwendung der Anlagegelder - ökologische und soziale Kriterien

4.1. Wir garantieren, Anlagegelder ausschließlich für Finanzierungen und Investitionen zu verwenden, die mit den nachstehenden Kriterien in engem Zusammenhang stehen:

  • Ökologisches Bauen (Niedrigstenergiebauweise, Aktivhäuser, Sonnenhäuser, Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Reduktion des Flächenverbrauchs, Regenwasser-Rückgewinnung, soziales Wohnen); SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • Ökologisches Sanieren (Verringerung des Energiebedarfs, verbesserte Wärmedämmung, Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieformen); SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • Solarnutzung und andere erneuerbare Energien (Windkraft, Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Wasserkraft, Energiespeichersysteme, Wasserstofftechnologie); SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
  • Energieeffizienz in Betrieben (Verbesserungen des Energieverbrauches); SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur und SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • Biologische Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährung unter Achtung des Tierwohls (z.B. Nutztierhaltung, sowie Maßnahmen zum Insekten und Bienenschutz); SDG 2: Kein Hunger und SDG 15: Leben an Land
  • Recycling und umweltfreundliche Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung, Rohstoff-Reduktion und Ressourcenschonung, umweltverträgliche Entsorgung, Kreislaufwirtschaften); SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • Klimaschutz und Verringerung von Umweltbelastungen (z.B. umweltschonende Verkehrsmittel wie nachhaltige E-Mobilität, Reduktion des Bodenverbrauchs bzw. Vermeidung von Bodenversiegelung, Boden- & Wasserschutz, Luftreinhaltung, Lärmverminderung, Vermeidung von Lichtverschmutzung); SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz und SDG 15: Leben and Land
  • Klimawandelanpassung (z.B. Begrünung von Bauwerken & Flächen, Hochwasserprävention, Flächenentsiegelung); SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden und SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
  • Nachhaltige Wirtschaftsweise (Entwicklung, Herstellung oder Vertrieb von langlebigen, ressourcenschonenden, regionalen, umweltfreundlichen Produkten); SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • Soziale Wirtschaftsweise (Projekte zur Unterstützung von: Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Beeinträchtigungen, sozial Bedürftigen, Menschen mit Migrationshintergrund oder alternative Kultur- und Bildungseinrichtungen gemäß den SDG Goals); SDG 1: Keine Armut, SDG 10: Weniger Ungleichheit

4.2. Projekte, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, werden dem Rechnungskreis des Umweltcenters nicht zugerechnet. Eine fachliche Prüfung des Umwelt-Beirates kann eine nachträgliche  Zuweisung des Projektes in den Rechnungskreis des Umweltcenters bewirken.

4.3. Wir verstehen unter nachhaltiger Entwicklung ein ökonomisch angemessenes, ethisches, soziales und ökologisches Wirtschaften gemäß den UN Sustainable Development Goals.  Dabei ist uns ein gelebtes Miteinander mit unseren Kund:innen, Mitarbeiter:innen:innen und Stakeholdern wichtig.

4.4. Bei kurzfristigen Liquiditätsüberschüssen aus Anlagegeldern behalten wir uns das Recht vor, diese temporär bei unserem Institut zu veranlagen. Die Umweltgarantie bleibt hiervon unangetastet und wir verpflichten uns, jegliche Liquiditätsüberschüsse ohne unnötigen Aufschub wieder für Finanzierungs- und Investitionsvorhaben entsprechend den genannten Anlagekriterien des Umweltcenters zu verwenden.

 

 

5 - Ausschlusskriterien

Die folgenden Ausschlusskriterien beziehen sich immer auf den vollen Investitionsumfang der finanzierten Projekte:

  • Atomkraft (Bau und Betrieb von Atomkraftwerken; Produktion und Zulieferung von Kernkomponenten für Atomkraftwerke; Uranförderung und Aufbereitung nuklearer Brennstoffe; Kernenergieerzeugung)
  • Tabak (Produktion von und Handel mit Tabak)
  • Rüstung und Waffen (Produktion und Handel von und mit Rüstungsgütern und Waffen
  • Fossile Brennstoffe (Exploration, Förderung, Raffinierung, Distribution in Pipelines und über Tankstellen und Energieerzeugung von bzw. aus Kohle, Erdgas und Erdöl; Produktion von Kernkomponenten zur Förderung fossiler Brennstoffe; Effizienzsteigerungen im Bereich fossiler Brennstoffe; fossilenergiebetriebene Technologien; Kohlenstoffabscheidung (CCS))
  • Gentechnik (Anbau und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen und          Produkten; Gentherapie an Keimbahnzellen, Klonierungsverfahren und Embryonenforschung im Humanbereich)
  • Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten (Fehlendes Bekenntnis zu oder Verletzung von international anerkannten Prinzipien für Menschen- und Arbeitsrechte, wie z.B. Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit, Diskriminierung etc.)
  • Kontroverse Wirtschaftspraktiken (Missachtung allgemein gültiger Verhaltensregeln oder gesetzlicher Vorschriften, wie z.B. Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Bilanzfälschung, Preisabsprachen etc.)
  • Kontroverse Umweltpraktiken (Verstoß gegen Umweltgesetze und internationale Umweltschutzabkommen; Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf Umwelt und Biodiversität; Großstaudämme; Nicht-nachhaltige Holznutzung)

 

6 - Überprüfung der Umweltgarantie

6.1. Wir verpflichten uns, die Einhaltung unserer Umweltgarantie einmal jährlich vom gesetzlichen Revisionsverband unseres Kreditinstituts, von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrollieren zu lassen. Umwelt-Betriebsmittelrahmen und Umwelt-Betriebsmittelkredite werden per Definition des Unternehmenszwecks dem Umweltcenter zugeordnet. Unternehmen, die sich in Transition befinden, verpflichten sich zur Steigerung ihres Beitrags zur Erreichung eines oder mehrerer der genannten SDG, Einhaltung sozialer Mindeststandards und den Ausschlusskriterien der Umweltgarantie. Umwelt-Betriebsmittelrahmen und Umwelt-Betriebsmittelkredite sind in der Prüfung nicht umfasst.

6.2. Das Ergebnis der Überprüfung veröffentlichen wir in unserem Newsletter sowie auf unserer Website.

6.3. Der Umwelt-Beirat dient als Beratungs- und Kontrollgremium für den objektiven und kritischen Meinungsaustausch mit unternehmerisch denkenden, sozial und ökologisch orientierten, weitblickenden und erfahrenen Persönlichkeiten. Die Mitglieder des Umwelt-Beirates werden auf der Website veröffentlicht.

 

7 - Änderung der Umweltgarantie

7.1. Wir behalten uns das Recht vor, die Umweltgarantie und insbesondere die Anlagekriterien in Abstimmung und nach fachlicher Einschätzung des Umwelt-Beirates einseitig abzuändern und zu ergänzen.

7.2. Alle Änderungen der Umweltgarantie werden auf unserer Website veröffentlicht.

 

 

Unsere Umweltgarantie als Download: