Unsere Richtlinien für die Kreditvergabe

Als grüne Bank mit Schwerpunkt auf nachhaltige Geldanlagen haben wir Finanzierungen in Kohle, Erdgas, Erdöl und Kernenergie schon immer sehr kritisch gesehen.  Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter galten und gelten die strengsten Vorgaben, hier ist bereits seit Anfang an jegliches finanzielle Engagement in Erdöl, Erdgas, Kohle und Atomenergie aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.

Mit den vorliegenden Richtlinien wird gemäß den Anforderungen der Green Finance Alliance gewährleistet, dass Raiffeisen Gunskirchen als Gesamtbank keine Neufinanzierungen in den Bereichen Kohle, Kernenergie, Erdgas und Erdöl vergibt. 

Mit strengen Richtlinien zum 1,5 Grad-Ziel:

Richtlinie für Kohle:

Bei all unseren Neufinanzierungen sind Unternehmen, die mit der Exploration, Verarbeitung/Produktion, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung von bzw. durch Kohle mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes erzielen, ausgeschlossen.

Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Kohle sogar die strengsten Vorgaben, hier ist bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.

Richtlinie für Energiegewinnung aus Kernspaltung:

Bei all unseren Neufinanzierungen sind Unternehmen, die mit der Energiegewinnung aus Kernspaltung (Strom, Wärme, Prozesseneergie) ihren Hauptumsatz erzielen, ausgeschlossen. 

Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Atomenergie die strengsten Vorgaben, hier ist bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.

Richtlinie für Erdöl:

Bei all unseren Neufinanzierungen sind Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten (Exploration, Produktion, Verarbeitung, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung) erzielen, ausgeschlossen.

Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Erdöl die strengsten Vorgaben, hier ist bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.
 

Richtlinie für Erdgas:

Bei all unseren Neufinanzierungen sind Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Erdgasaktivitäten (Exploration, Produktion, Verarbeitung, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung) erzielen, sowie jegliche Erdgasprojekte ausgeschlossen.

Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Erdgas die strengsten Vorgaben, hier ist bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.
 

Richtlinie zur Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards

Wir verpflichten uns, die sozialen Mindestschutzstandards laut OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der IAO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Charta für Menschenrechte umzusetzen.  Diese Minimum Safeguard Standards sowie natürlich das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) werden in allen Kreditentscheidungen berücksichtigt.
 

Die Richtlinien im Detail sind Teil unserer Klimastrategie und können bei Veröffentlichung der kompletten Klimastrategie (im Februar 2023) nachgelesen werden.