Unsere Richtlinien für die Kreditvergabe
Als grüne Bank mit Schwerpunkt auf nachhaltige Geldanlagen haben wir Finanzierungen in Kohle, Erdgas, Erdöl und Kernenergie schon immer sehr kritisch gesehen. Mit den vorliegenden Richtlinien wird gemäß den Anforderungen der Green Finance Alliance gewährleistet, dass keine Neufinanzierungen in den Bereichen Kohle, Kernenergie, Erdgas und Erdöl vergeben werden.
Richtlinie für Kohle:
Bei all unseren Kreditentscheidungen sind Unternehmen, die mit der Exploration, Verarbeitung/Produktion, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung von bzw. durch Kohle mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes erzielen, ausgeschlossen.
Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Kohle sogar die strengsten Vorgaben, hier ist es bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.
Richtlinie für Energiegewinnung aus Kernspaltung:
Bei all unseren Kreditentscheidungen sind Unternehmen, die mit der Energiegewinnung aus Kernspaltung (Strom, Wärme, Prozesseneergie) ihren Hauptumsatz erzielen, ausgeschlossen.
Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Atomenergie die strengsten Vorgaben, hier ist es bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.
Richtlinie für Erdöl:
Deklariertes Ziel der Raiffeisenbank Gunskirchen ist es, bis 2030 aus allen Portfolio-Positionen in Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten erzielen, auszusteigen. In einem ersten Schritt werden ab 2024 keine neuen Finanzierungen an Unternehmen vergeben, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten erzielen.
Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Erdöl die strengsten Vorgaben, hier ist es bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.
Richtlinie für Erdgas:
Die Richtlinie für Erdgas wird (laut den Anforderungen der Green Finance Alliance) bis 2024 erstellt.
Für unsere Finanzierungen im Umweltcenter gelten bezüglich Erdgas die strengsten Vorgaben, hier ist es bereits von Anfang an jegliches finanzielle Engagement aufgrund der Umweltgarantie ausgeschlossen.
Richtlinie zur Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards
Wir verpflichten uns, die sozialen Mindestschutzstandards laut OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der IAO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Charta für Menschenrechte umzusetzen. Diese Minimum Safeguard Standards sowie natürlich das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) werden in allen Kreditentscheidungen berücksichtigt.
Die Richtlinien im Detail sind Teil unserer Klimastrategie und können bei Veröffentlichung der kompletten Klimastrategie (im Jänner 2023) nachgelesen werden.